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XPLOSIV  PARTY's

by guggenmusik xplosiv singen e.V.

Flyer
Sponsoren
Gäste
TICKETS
ANFAHRT

ALLGEMEINE INFOS

ABENDKASSE

IST NATÜRLRICH FÜR EUCH VERFÜGBAR

6 EURO

MEGA WARS!

Einlass ab 19:00 Uhr
Happy Hour 19:00 Uhr - 20:00 Uhr gültig nur in der Bar

 

Programmbeginn ab 20:00 Uhr

Veranstaltungsende 02:00 Uhr

Kein Einlass unter 16 Jahren (Auch nicht mit Muttizettel)

ONE WAY TIKET - Bei verlassen der Veranstaltung muss erneut der Eintrittspreis bezahlt werden

ABENDKASSE - 6 EURO

Das mitbringen von KONFETTI in jeglicher Art ist an der Veranstaltung verboten!

Beachte unsere Veranstaltungsbedingungen (weiter unten)

 

 

XPLOSIV Flyer 23. Nov. 2024.jpeg

LINE UP

Bittelbrunner Glockästupfer Engen

Donnewagges Möhringen

Flegga Bätscher Böhringen

Heulüecher Bohlingen

Gugge Vamps Überlingen

XPLOSIV Singen​

Röhling Stones haben leider abgesagt - nicht spielfähig

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

für Veranstaltungen der Guggenmusik XPLOSIV Singen e.V.

  1. VERANSTALTER: Als Veranstalter tritt die Guggenmusik XPLOSIV Singen e.V. mit Sitz in 78224 Singen auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten.

  2. LEISTUNGSERBRINGUNG: Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Häs-Präsentation, Guggenmusiktreffen, XPLOSIV Party).
    Notwendige Veränderungen, die die Veranstaltung betreffen (Besetzungsänderungen, Programmänderungen, Änderungen
    der Beginnzeiten etc.) können seitens des Veranstalters jederzeit durchgeführt werden. Der Teilnehmer der Veranstaltung erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

  3. BEANSTANDUNGEN: Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an der Veranstaltung dem Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, so verfällt jeglicher Anspruch auf Geltendmachung.

  4. FOTOGRAFIEREN, FILMEN: Film-, Ton-, oder Fotoaufnahmen zur Veröffentlichung bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Bei Nichtbeachten ist der Veranstalter berechtigt, das Aufnahmegerät oder die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

  5. BILDMATERIAL: Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge einer Veranstaltung mittels Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Presseberichte, Bewerbung, Facebook, Homepage etc. zu.

  6. HAFTUNG FÜR GARDEROBE: Seitens des Veranstalters erfolgt keine Haftung für die Garderobe.

  7. RAUCHVERBOT: Auf Grund der Bestimmungen des Tabakgesetzes ist bei sämtlichen Veranstaltungen das Rauchen verboten. Das Rauchen ist nur in dafür definierten Bereichen erlaubt.

  8. PARKPLÄTZE: Das Abstellen von Fahrzeugen ist auf dem Parkplatz der Halle gestattet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Ferner wird keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl von abgestellten Fahrzeugen übernommen. Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge zur Veranstaltung ist während der gesamten Veranstaltungsdauer zu gewährleisten.

  9. HAFTUNG: Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Veranstaltungsbesucher haftet für die von ihm verursachten Schäden.

  10. VERZEHRKARTEN: Die Teilnehmer der Veranstaltung können Verzehrkarten kaufen. Der nicht verzehrte Restbetrag kann an der Kasse während der Veranstaltung jederzeit wieder ausbezahlt werden. Nach der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung.

  11. KARTENRÜCKNAHME: Die Rücknahme von erworbenen oder bestellten Karten ist nicht möglich, insofern der Veranstalter nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zur Rücknahme verpflichtet ist.

  12. 12. HAUSORDNUNG: Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Teilnehmer an der Veranstaltung den Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen des Veranstalters.

  13. ALTERSBESCHRÄNKUNG: Kein Einlass unter 16 Jahren. Eingeladene Vereine die Mitglieder unter 16 Jahre haben, sind die Vereine, Vorstände und deren Erziehungsberechtigten selbst für die Mitglieder unter 16 Jahren verantwortlich. Besucher unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen.

  14. 14. ONE WAY TICKET: Bitte habt Verständnis, dass wir aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen nach verlassen und wieder kommen der Veranstaltung den Eintritt erneut kassieren müssen. In Notfällen sprechen Sie uns an!

ANFAHRT

Anfahrt

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